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Standesamtlich Heiraten in Thailand

Phuket Weding Service ist nicht nur ihr deutscher Hochzeitsplaner und Ansprechpartner, wenn es darum geht, die Zeremonie und die Feier Ihrer Traumhochzeit in Thailand zu planen und zu organisieren.

Wir unterstützen Sie auch bei all den bürokratischen Erfordernissen einer standesamtlichen Hochzeit in Thailand.

 

Rechtskräftige Heirat in Thailand Voraussetzungen und Planung

Seit 2012 ist es in Thailand auch ausländischen Paaren gestattet, rechtskräftig zu heiraten.

Hierzu müssen natürlich, wie überall auf der Welt gewisse Voraussetzungen erfüllt werden, damit die Eheschließung auch wirklich überall anerkannt wird.

WICHTIG: (Die Umstände jedes einzelnen Paares sind immer unterschiedlich. Daher müssen auch die Voraussetzungen und erforderlichen Dokumente in jedem Fall immer individuell geprüft werden und werden im persönlichen Gespräch mit uns abgeklärt und besprochen.)

Im folgendem werden die grundlegenden Erfordernisse eines deutsch/deutschen Paares dargelegt:

Welche Dokumente benötige ich für eine standesamtliche Hochzeit in Thailand?

Die Vorbereitung:

 

  1. Das Ehefähigkeitszeugnis

Das Ehefähigkeitszeugnis ist eine Bescheinigung, ausgestellt von dem Standesamt Ihres Heimatortes. Diese Bescheinigung sagt aus, dass keine Hindernisse vorliegen, dass Sie Ihren Verlobten / Ihre Verlobte heiraten dürfen.

Das Ehefähigkeitszeugnis wird auf Antrag (persönlich oder in manchen Standesämtern auch online) ausgestellt. Die Bearbeitungszeit hierfür ist in der Regel relativ kurz und sollte normalerweise nicht länger als 1 – 2 Wochen dauern.

Die beizubringenden Unterlagen für die Ausstellung des Ehefähigkeitszeugnisses können je Einzelfall und Standesbeamten variieren (bitte erfragen Sie die jeweiligen Voraussetzungen direkt bei Ihrem Standesamt), nahezu immer einzureichen sind jedoch:

  • Gültiger Reisepass / Personalausweis
  • Abschrift / Auszug aus dem Geburtenregister, nicht älter als 6 Monate (erhältich beim Standesamt Ihres Geburtsortes)
  • Scheidungsurteil / oder Sterbeurkunde, falls es Vorehen gab

Zu beachten ist, dass das Ehefähigkeitszeugnis lediglich 6 Monate gültig ist. Daher bitte nicht schon vorher beantragen.

2. Die Konsularbescheinigung

Die thailändischen Standesbeamten sind verpflichtet, vor der Eheschließung ausländischer Staatsangehöriger die sogenannte Konsularbescheinigung einzusehen. Die Konsularbescheinigung wird von der Deutschen Botschaft in Bangkok auf Antrag ausgestellt.

Erforderlich sind hierfür die folgenden Dokumente:

  • Das Ehefähigkeitszeugnis
  • Beglaubigte Kopien der Reisepässe (Beglaubigungen erhält man in Deutschland üblicherweise bei jeder „Siegelführenden“ Behörde, wie z.B. Stadtverwaltung, Polizeidienststellen, etc.)
  • Fragebogen zur Eheschließung der Deutschen Botschaft
  • Anschreiben und ggfls. Vollmacht

Die Antragsunterlagen für die Konsularbescheinigung müssen nun bei der Deutschen Botschaft eingereicht werden. Falls alle Unterlagen vollständig sind (sollten Sie uns damit beauftragen, haben wir das selbstverständlich bereits im Vorfeld geprüft), wird einige Tage später die Konsularbescheinigung ausgestellt.

Diese muss nun vom thailändischen Außenministerium überbeglaubigt werden. Die Überbeglaubigung dauert i.d.R. ca. 3 Werktage.

 

Beantragung der Eheschließung beim Standesamt ihres Hochzeitsortes

 

Die übersetzte und überbeglaubigte Konsularbescheinigung muss nun zusammen mit Ihren Passkopien dem zuständigen Standesamt an Ihrer Hochzeitslocation eingereicht werden. Die Unterlagen werden geprüft und 2 – 3 Tage später sollte Ihrer rechtskräftigen Heirat in Thailand nichts mehr im Wege stehen.

Der Standesbeamte stellt die Heiratsurkunden und Dokumente aus, die an Ihrem Hochzeitstag direkt nach der Trauzeremonie am Strand / Villa unterschrieben werden. 

Nach der standesamtlichen Hochzeit in Thailand

Damit Ihre Eheschließung auch in Deutschland Gültigkeit hat, müssen nun noch weitere Schritte erfolgen. Nachdem Sie Ihre Heiratsurkunde an Ihrem Hochzeitstag unterzeichnet haben und Ihre Ehe im thailändischem Familienregister eingetragen wurde, erfolgt nun die Vorbereitung der Dokumente für das deutsche Standesamt.

Ihre thailändische Heiratsurkunde, sowie der Registerauszug des Familiengerichtes muss zunächst ins Deutsche übersetzt werden. Anschließend wird alles wieder zusammen beim thailändischen Außenministerium beglaubigt und von der deutschen Botschaft überbeglaubigt. So sind ihre Dokumente für den deutschen Behördenverkehr legalisiert und Sie müssen Ihre Eheschließung in Thailand nur noch beim deutschen Standesamt eintragen lassen.

Standesamtlich Heiraten in Thailand – Zusammenfassung

Hier nochmal alle erforderlichen Schritte für Ihre standesamtliche Hochzeit in Thailand zusammengefasst:

 

  • Beantragung des Ehefähigkeitszeugnisses beim deutschen Standesamt
  • Beantragung der Konsularbescheinigung bei der deutschen Botschaft in Bangkok
  • Überbeglaubigung der Konsularbescheinigung beim thailändischen Außenministerium in Bangkok
  • Beantragung der Eheschließung beim Standesamt am Ort Ihrer Hochzeitslocation
  • Unterzeichnung Ihrer Heiratsurkunde vor Ort an Ihrem Hochzeitstag
  • Übersetzung der Heiratsurkunde und des Auszugs aus dem Familienregister ins Deutsche
  • Beglaubigung der Heiratsurkunde bei der deutschen Botschaft in Bangkok
  • Überbeglaubigung der Heiratsurkunde beim thailändischen Außenministerium
  • Vorlage der Dokumente beim deutschen Standesamt und Eintragung der Eheschließung

Dokumentenservice

Unser Angebot

Alle oben beschriebenen Schritte können von Ihnen selbst erledigt werden, sofern Sie etwas abenteuerlustig sind (thailändische Behörden können manchmal etwas anspruchsvoll und unberechenbar sein ?), genügend Zeit und vielleicht ohnehin einen Zwischenstopp in Bangkok eingeplant haben.

Für all diejenigen, denen das zu viel Aufwand und zu zeitintensiv ist, bieten wir unseren Dokumenten- und Behördenservice an.

Nach eingehender Beratung durch uns, schicken Sie uns im Vorfeld einfach die erforderlichen Unterlagen (Passkopien und vor allem das Ehefähigkeitszeugnis) aus Deutschland zu und wir kümmern uns um alles Weitere. Genießen Sie Ihren Urlaub und überlassen Sie uns all die nervigen Behördengänge.

Kontaktieren Sie uns

Rechtsgültige Trauungen in Thailand für gleichgeschlechtliche Paare

Standesamtliche Hochzeiten für gleichgeschlechtliche Paare sind in Thailand leider noch nicht möglich. In dieser Hinsicht ist Thailand, bei aller Offenheit leider noch immer etwas rückständig. Wir hoffen sehr, dass sich auch Thailand weiter öffnet und sich in naher Zukunft den Ländern anschließt, die rechtskräftige Hochzeiten für homosexuelle Paare anerkennen und ermöglichen.

Bis es soweit ist, können natürlich symbolische Hochzeiten gleichgeschlechtlicher Paare in Thailand gefeiert werden.

Standesamtlich Heiraten in Thailand –

Allgemeine Hinweise

  • Wenn Sie planen auch rechtskräftig in Thailand zu heiraten, empfehlen wir mit der gesamten Hochzeitsplanung mind. 6 Monate im Voraus zu beginnen.

 

  • Planen Sie die Hochzeit so, dass Ihr Hochzeitstag mind. 6 – 7 Werktage nach ihrer Einreise liegt. So haben Sie genügend Zeit, sämtliche Unterlagen vorzubereiten.

 

  • Informieren Sie sich unabhängig von den obigen Informationen über alle Voraussetzungen bei allen beteiligten Behörden (deutsches Standesamt, deutsche Botschaft, thailändisches Außenministerium, thailändisches Standesamt).

 

  • Jedes Paar ist anders und die Voraussetzungen sind immer ganz individuell zu prüfen.

 

  • Alle vorgenannten Informationen und Leistungen gelten für deutsche Staatsbürger.

 

  • Wir übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der wiedergegebenen Informationen. Wir behalten uns vor, ohne Ankündigung, Änderungen oder Ergänzungen der bereitgestellten Informationen oder Daten vorzunehmen.

 

  • Die Informationen auf dieser Seite stellen keine Rechtsberatung dar.

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